Brisantes Thema in Thrakien: der Zeolith
Zwei Abgeordnete der Nea Dimokratia aus Thrakien prangern an, dass bei der ausbleibenden Nutzung des thrakischen Zeoliths persönliche Interessen bedient würden. Es handelt sich um Alexandros Kontos und Evripidis Stylianidis, beide ehemalige Minister, die die von ihnen angeprangerten persönlichen Interessen jedoch nicht beim Namen nennen.
Zugleich weist die griechische Justiz mit drei Jahren Verspätung aus technischen Gründen die Klage des interessierten Unternehmens zur Nutzung des thrakischen Zeoliths ab. Dies geschieht, obwohl eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung die Klärung der Verantwortlichkeiten und Versäumnisse ehemaliger und amtierender Regierungsmitglieder beim Stopp der Zeolith-Investition in Petrota im Regierungsbezirk Evros fordert und zugleich konkrete Verantwortlichkeiten von Führungskräften und Abteilungsleitern des IGME feststellt. Die politischen Personen, deren Verantwortlichkeiten und Versäumnisse im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung geprüft werden sollen, sind der Vizeminister des Umweltministeriums (YPEKA) Asimakis Papageorgiou, die ehemaligen Vizeminister für Entwicklung Stavros Kalafatis (für den Zeitraum 2009), Ioannis Bougas und Anastasios Nerantzis sowie die frühere Umweltministerin Tina Birbili.
A. Kontos (Abgeordneter von Xanthi) und E. Stylianidis
(Abgeordneter von Rhodopi) richten ihre Anfrage an die Minister für Umwelt, Finanzen, Entwicklung, ländliche Entwicklung sowie Makedonien und Thrakien. Sie bezeichnen die Nutzung des Zeoliths als „eine der größten Entwicklungsmöglichkeiten im Agrarsektor unseres Landes, aber auch in anderen Bereichen“ und weisen darauf hin, dass sich große Zeolithvorkommen in der Region Thrakien befinden. Zudem prangern sie an: „Leider bleibt dieses große Entwicklungspotenzial aus verfahrensrechtlichen und rechtlichen Gründen, aber auch zur Bedienung persönlicher Interessen ungenutzt.“ Sie fragen die Minister, warum die großen Zeolithvorkommen Thrakiens nicht genutzt werden und welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, um die Probleme zu überwinden und die Interessen zu unterbinden, die der Nutzung der Zeolithvorkommen im Wege stehen.
Die beiden Abgeordneten waren über einen langen Zeitraum Mitglieder der Regierungen und Minister, als das Unternehmen „Geovet“ aus Thessaloniki versuchte, die bestehenden Hindernisse zu überwinden und die Investition sowie die Ausbeutung der Zeolithvorkommen in Petrota im Regierungsbezirk Evros voranzubringen. A. Kontos war Vizeminister für ländliche Entwicklung und Ernährung (2004–2007) und Minister für ländliche Entwicklung und Ernährung (2007–2009). E. Stylianidis war Vizeminister für Auswärtige Angelegenheiten (2004–2007), Vizeminister für Bildung (2007–2009), Verkehrsminister (10. 2009–7. 2009) und Innenminister (6. 2012–6. 2013).
In all diesen Jahren und schon viele Jahre davor bemühte sich das Unternehmen „Geovet“ um die Genehmigung zur Ausbeutung des thrakischen Zeoliths. Und als es sie von der Region Ostmakedonien-Thrakien erhielt, bremste der damalige Vizeumweltminister Giannis Maniatis die Investition aus. An dieser war der griechische Staat sogar als Gesellschafter beteiligt und hätte erhebliche Einnahmen erzielt.
Das Unternehmen reichte am 17.10.2011 beim Berufungsgericht Athen eine Klage ein, mit der es die Aufhebung der Entscheidung Maniatis beantragte. Die Klage wurde beim Berufungsgericht eingereicht, nachdem zuvor in einer klärenden Anfrage gefragt worden war, ob dieses gesetzlich für die Prüfung derartiger Klagen zuständig ist oder ob die Klage bei einem Verwaltungsgericht hätte eingereicht werden müssen. Die Klage wurde eingereicht, doch im Dezember 2012 erklärte sich das Berufungsgericht Athen schließlich für unzuständig und verwies die Klage zur Verhandlung an das Verwaltungsgericht erster Instanz Thessaloniki. Es dauerte jedoch noch einmal zwei Jahre, bis die Klage endlich verhandelt wurde, was im vergangenen Januar geschah. Wie in der Entscheidung vermerkt ist, fand die Beratung des Gerichts am 4.4.2014 statt, und die Entscheidung wurde in der außerordentlichen öffentlichen Sitzung am 6.5.2014 verkündet. Sie wurde ins Reine geschrieben und den Beteiligten schließlich erst im vergangenen Juni übergeben. Insgesamt also 3 Jahre nach Einreichung der Klage.
Das Gericht wies die Klage schließlich ab. Nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern, wie es auf den 14 Seiten der Entscheidung erläutert, weil das Unternehmen nach dem Gesetz nicht berechtigt ist, gegen die Entscheidung des damaligen Vizeministers zu klagen, da diese die Aufhebung einer Entscheidung der Region Ostmakedonien-Thrakien betraf. Es handle sich also um eine Verwaltungsangelegenheit, die nicht das Unternehmen, sondern Behörden betreffe.
Das Verwaltungsgericht erster Instanz Thessaloniki brauchte 14 Seiten, um diese Frage zu analysieren, berücksichtigt auf diesen Seiten jedoch in keiner Weise die Untersuchung des Staatsanwalts von Orestiada, die nicht nur Verwaltungsverantwortlichkeiten von Führungskräften und Abteilungsleitern des IGME, sondern auch von Regierungsvertretern feststellt. Deshalb wurde die Akte des Falls auch, wie es das Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit vorschreibt, an das Parlament überwiesen, wo sie bis heute ungenutzt liegt.
Von SAKIS APOSTOLAKIS sakisapostolakis0@gmail.com
Quelle: enet.gr